Allgemeine Geschäftbedingungen:

1. Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil für alle unsere Lieferungen. Ihr Inhalt gilt bei Auftragserteilung als anerkannt.
Allfällige Bezugs- und Einkaufsbedingungen des Kunden, die vorliegenden Geschäftsbedingungen im Wiederspruch stehen, sind für die Firma Rutishauser & Vollenweider auch dann unverbindlich,
wenn die Firma Rutishauser & Vollenweider diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Andere Bedingungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich gegenseitig für verbindlich erklärt worden sind. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform mit rechtsgültiger Unterschrift eines Vertreters der Firma Rutishauser & Vollenweider gezeichnet werden.

2. Preise
Die in unseren Prospekten, Verkaufsunterlagen und Kollektionen wiedergegebenen Preise sind freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich ab Erfüllungsort, ohne Mehrwertsteuer, Fracht, Porto und Verpackung. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise. Die Firma Rutishauser & Vollenweider behält sich Preisanpassungen infolge Änderungen des Marktverhältnisses vor.

3. Zahlungsbedingungen
Sobald das ein Angebot (Offerte) ausgestellt wird und vom Kunden aus infolge Auftragsbestätigung Unterzeichnet wurde, wird er gebeten 50% der Offerten Summe anzuzahlen. Die Auftragsbestätigung wird von der Firma Rutishauser & Vollenweider gegengezeichnet dass der Auftrag als rechtskräftigt ist.
Wird der Auftrag abgeschlossen und die Schlussrechnung gestellt, zahlbar der offenen Summe innert 10 Tagen rein netto zu begleichen.
3.1 Nur bei Barzahlung des Restbetrages kann ein 2% Skonto abgezogen werden.
Bei späterem Abzug des Skonto, werden die Abzüge zusätzlich in Rechnung gestellt und
mit weiteren Gebühren belastet.
3.2 Die Offerten Gültigkeit beträgt 60 Tage ab Angebotsdatum.
3.3 Für zusätzliche oder Sondergutscheine wird der Kunde darauf hingewiesen, dass dieser nur für kurze Zeit eine Gültigkeit hat. Danach hat der offerierte Preis seine Gültigkeit. Für die Bestätigung des Sonderpreises, muss Schriftlich per Mail erfolgen.

4. Zahlungsverzug
Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne Mahnung Verzug ein. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ab dem 1.Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist folgende Ansätze. 1. Mahnung Fr. 20.- zuzüglich 5% Verzugszins, Betreibungskosten und amtliche Gebühren.

5. Lieferungen
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, die Art des Versandes erfolgt nach Wahl der Firma Rutishauser & Vollenweider.
Angegebene Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse wie höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstelllungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Nichtlieferung oder Lieferverzug von Zulieferanten. Terminüberschreitungen auf irgendwelchen Gründen geben dem Kunden im keinen Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatzansprüche, auch nicht für Folgeschäden, zu stellen.

6. Transportschäden
Für Sendungen, welche durch Post, Bahn oder Camiondienst beschädigt oder unvollständig abgeliefert werden, hat der Empfänger sofort Schadenmeldung beim Transportunternehmen zu erstatten.

7. Mängelrüge
Der Empfänger einer Lieferung hat diese sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel innert 7 Tage schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in der Materialbeschaffenheit, Farbe, Breite, Menge, Ausrüstung, Konfektionierung oder im Dessin können nicht beanstandet werden.

8 Garantie
Bei Feststellung von Fabrikations-, Material-, oder Ausführungsfehlern werden beanstandete Artikel
innert 10 Arbeitstagen kostenlos ersetzt.
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch als unverbindlicher Hinweis und befreit den Kunden nicht von der Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigen Verfahren und Zwecke. Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen ausserhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegt daher ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Kunden. Alle Beschreibungen, technischer Daten und Abbildungen der in unseren Verkaufsunterlagen angeführten Produkte sind unverbindlich. Die Angaben entsprechen dem stand bei der Drucklegung. Änderungen im Sinne von Fortschritt und Verbesserung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

9. Haftung
Die Haftung von mangelhafter Ware kann sich höchstens auf den Wert der mangelhaften gelieferten Ware gemäss Faktura erstrecken.
Die Haftung für kosten der Demontage oder Neumontage, für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder auch deren Mängel entstanden sind, wird abgelehnt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind sämtliche Schadensansprüche für direkte und indirekte Folgeschäden.

10. Warenrücksendungen
Auftragsgemäss gelieferte Waren können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.
Durch den Besteller verursachte Rücksendungen werden nur auf Grund vorheriger gegenseitiger Verständigungen zwischen der
Firma Rutishauser & Vollenweider und dem Kunden und unter Abzug von 20% des Faktura Wertes (mind. Fr. 10.-) entgegengenommen.
Ist die zurück gesandte Ware instand zu setzen oder neu zu verpacken, erfolgt ein zusätzlicher Abzug in der Höhe der entstandenen Kosten.
Ohne vorherige Benachrichtigung eingehender Rücksendungen werden nicht angenommen.

11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständige Bezahlung des Kaufpreises behält sich die Firma Rutishauser & Vollenweider das Eigentum der gelieferten Ware vor. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Die Firma Rutishauser & Vollenweider ist berechtigt, einem Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

12 Schutzrecht
Fotografien, technische Zeichnungen und Anleitungen bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.

13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist 8598 Bottighofen

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für jede Art Verfahren sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Firma Rutishauser & Vollenweider zuständig. der Kunde kann indes auch an seinem Domizil oder vor jeder anderen zuständigen Behörde belangen.
Das schweizerische Recht findet Anwendung.

15. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

 
 

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